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Schwangerschaftsvorsorge

Eine Schwangerschaft stellt für werdende Mutter bzw. werdenden Eltern eine schöne und spannende Zeit dar. Mein Team und ich begleiten Sie vertrauensvoll und kompetent durch diese Zeit. In regelmäßigen Abständen werden die Entwicklung des Kindes und die Gesundheit der Mutter überwacht.

 

Die gesetzlich vorgesehenen Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen

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Die Vorsorgeuntersuchungen werden zunächst alle vier Wochen, in den letzten beiden Monaten alle zwei Wochen durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im Mutterpass festgehalten, den wir zu Beginn der Schwangerschaft anlegen. Bei erhöhtem Überwachungsbedarf oder besonderen Risiken können zusätzliche Untersuchungen nötig werden.

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Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter.

Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:

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  • Blutdruckmessung

  • Urinuntersuchung

  • Gewichtskontrolle

  • Hämoglobinbestimmung

  • Ausschluss Chlamydieninfektion

  • Blutuntersuchungen

 

Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 27. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ und bei Ihrem Kind „Rhesus positiv“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze (Anti-D Prophylaxe) um eine mögliche Unverträglichkeit vorzubeugen.

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Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten (Lues Suchreaktion – LSR), ein Bluttest auf Hepatitis B Virus und ein Bluttest auf „Röteln-Antikörper“, sofern nicht zwei Impfungen oder spezifische Antikörper nachgewiesen werden. Zusätzlich wird es empfohlen eine Untersuchung auf HIV durchführen zu lassen.

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Ultraschalluntersuchungen

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Bei der Schwangerschaftsvorsorge sind drei Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen.

  • Basisultraschall: 09. – 12. SSW

  • Basisultraschall: 19. – 22. SSW

  • Basisultraschall: 29. – 32. SSW

 

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen erfolgen in Abhängigkeit eventueller Beschwerden und Risiken: z.B. bei Blutungen, bei abnormaler Gewichtsabnahme oder bei Verdacht auf Fehlbildungen.

Ab der 14. Woche kann bei günstiger Lage schon das Geschlecht Ihres Kindes festgestellt werden.

 

Nicht invasiver Pränataltest zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors (Rhesus-NIPT)

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Schwangere mit Rh- negativer Blutgruppe haben einen Anspruch darauf den kindlichen Rhesusfaktor aus mütterlichem Blut bestimmen zu lassen. Sollte das Kind ebenfalls eine Rh-negative Blutgruppe haben, besteht die Möglichkeit, auf die Gabe einer Anti-D Prophylaxe im Rahmen der Geburt bzw bei Blutungen in der Schwangerschaft zu verzichten.

 

Blutuntersuchung auf Chromosomenstörungen beim Ungeborenen (NIPT / Nicht-invasiver Pränataltest)

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Durch eine mütterliche Blutentnahme können Bruchteile der im mütterlichen Blut befindlichen DNA gewonnen werden und bezüglich chromosomaler (Trisomie 21, Trisomie 13 und Trisomie 18) und geschlechtsspezifischer Krankheiten (Turner-Syndrom) untersucht werden.

Die Kosten für den NIPT werden seit dem 01.07.22 von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

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Screening auf Schwangerschaftsdiabetes

 

Der Zuckertest wird zwischen der 24+0 und 27+6 SSW angeboten. Zunächst wird ein Vortest mit 50 Gramm Zucker (nicht nüchtern) durchgeführt. Wird in diesem Vortest ein erhöhter Wert gefunden, dann erfolgt zeitnah ein zweiter aufwendigerer Diagnosetest beim Diabetologen.

 

CTG

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Ab dem dritten Schwangerschaftsdrittel überprüfen wir regelmäßig die Herzfrequenz Ihres Kindes und die Wehenbereitschaft Ihrer Gebärmutter.

 

Impfungen in der Schwangerschaft

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Ab dem 3. Schwangerschaftsdrittel wird standardmäßig allen Schwangeren die Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten) angeboten, damit das Ungeborene möglichst viele Antikörper über die Plazenta und die Nabelschnur erhält. So können Sie den Nestschutz Ihres Babys nach der Geburt verbessern, bevor es dann selbst geimpft werden kann.

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Ab dem 2. Schwangerschaftstrimenon kann eine Impfung/Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 mit dem mRNA Impfstoff Comirnaty der Firma BioNtech durchgeführt werden. Jede Patientin entscheidet selbstverständlich weiterhin selbst, ob sie sich impfen lässt.

Je nach Jahreszeit wird empfohlen, Schwangere gegen Grippe zu impfen. Vorrangiges Ziel ist hierbei der Schutz der Schwangeren vor einer Grippeinfektion mit schwerem Verlauf.

 

Nach der Entbindung

 

Herzlichen Glückwunsch!

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Sie haben es geschafft! Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute! Genießen Sie die wunderschöne Zeit mit Baby.

Vereinbaren Sie einen Kontrolltermin 6 – 8 Wochen nach der Geburt zur Abschlussuntersuchung. Hierbei werden wichtige Themen wie Verhütung und Beckenbodentraining besprochen.

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Praxis für Frauenheilkunde und
Zytologisches Labor Elena Bösken

Walburgisstraße 52
D-59457 Werl


Telefon Praxis  02922.2846
Telefon Labor  02922.9289986
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